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   VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17   

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VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17 (https://dejure.org/2019,28399)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31.07.2019 - 5 K 2421/17 (https://dejure.org/2019,28399)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 5 K 2421/17 (https://dejure.org/2019,28399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 13 Abs 1 BauO SL 2004, § 14 BauO SL 2004, § 2 Abs 7 BauO SL 2004, § 3 Abs 1 BauO SL 2004, § 41 Abs 1 NatSchG SL
    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gebäudeunabhängige Solarthermieanlage und eine Aufschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 531/14

    Einschreitensanspruch eines Nachbarn wegen behaupteter Einsturzgefahr

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Ein Anspruch eines Nachbarn auf ein bauaufsichtliches Einschreiten zur Überprüfung der Standsicherheit bestehe nur dann, wenn objektive Anhaltspunkte für eine bestehende Einsturzgefahr vorlägen.(Urteil der Kammer vom 14.01.2015 - 5 K 531/14 -) Bei einer ordnungsgemäßen Planung und Bauausführung sei grundsätzlich davon auszugehen, dass die bauliche Anlage bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, zu dem auch ein ordnungsgemäßer Bauunterhalt gehöre, für die übliche Lebensdauer den bausicherheitsrechtlichen Anforderungen entspreche.

    Überdies darf kein individueller Rechtsverlust im Einzelfall gegeben sein, der betroffene Nachbar also nicht - zum Beispiel aufgrund Verzichts, Verwirkung oder der Bindungswirkung einer bestandskräftigen Baugenehmigung - gehindert sein, eine aus einer Verletzung nachbarschützender Bestimmungen resultierende Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.(st. Rspr., vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS RP-SL 19, 129, vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 75, vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, AS RP-SL 30, 11, vom 18.09.2008 - 2 A 4/08 -, juris, und vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 -, BauR 2010, 1633 (Ls.); Beschlüsse vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 - und vom 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, BauR 2004, 131 (Ls.); vgl. auch Urteile der Kammer vom 08.10.2014 - 5 K 808/13 -, und vom 14.01.2015 - 5 K 531/14 -, juris, Rz. 29) Falls unter diesen Voraussetzungen ein solcher Anspruch vorliegt, so umfasst er dann regelmäßig auch ein Recht auf gegebenenfalls zwangsweise Realisierung entsprechender Anordnungen im Wege des Verwaltungszwanges, im Einzelfall sogar unter Anwendung eines bestimmten Zwangsmittels.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 12, unter Hinweis auf die ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Beschluss vom 08.09.1975 - II W 40/75 -, AS 14, 214 = BRS 29 Nr. 142, und Urteil vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS 19, 129 = NVwZ 1983, 685; ebenso Beschlüsse vom 07.09.1988 - 2 W 422/86 - und vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 -).

    Hinsichtlich des diesbezüglichen Klägervortrags im vorliegenden Klageverfahren - gegen den sich im Übrigen der Beigeladene zu 2. als jahrzehntelanger Geschäftsführer einer Gerüstbaufirma entschieden verwahrt hat - hat bereits der Beklagte im Rahmen seiner Klageerwiderung ebenso zutreffend dargelegt, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte trägt (§§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 LBO) und ein Anspruch eines Nachbarn auf ein bauaufsichtliches Einschreiten zur Überprüfung der Standsicherheit nur dann besteht, wenn objektive Anhaltspunkte für eine bestehende Einsturzgefahr vorliegen.(Urteil der Kammer vom 14.01.2015 - 5 K 531/14 -) Bei einer ordnungsgemäßen Planung und Bauausführung ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass die bauliche Anlage bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, zu dem auch ein ordnungsgemäßer Bauunterhalt gehört, für die übliche Lebensdauer den bausicherheitsrechtlichen Anforderungen entspricht.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Für seine Anwendung ist allerdings dann kein Raum, wenn die durch das Gebot der Rücksichtnahme geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt.(vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; vgl. auch Urteil der Kammer vom 17.07.2019 - 5 K 1193/19 -, m.w.N.) Wie dargelegt ist dies vorliegend der Fall.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Zugleich kann im Hinblick auf diese lange Untätigkeit davon ausgegangen werden, dass die Beigeladenenseite nach Treu und Glauben darauf vertrauen durfte und auch vertraut hat, dass die Kläger ihr (hier gedanklich unterstelltes) Abwehrrecht gegen die erste Aufschüttung nicht mehr ausüben würden und sich infolgedessen in ihren Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung des (unterstellten) Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde, so dass auch das Umstands- bzw. Vertrauensmoment zu bejahen ist.(vgl. allgemein auch BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.01.1994 - 2 R 12/93 -, BRS 56 Nr. 183, und vom 26.11.1996 - 2 R 23/95 -, m.w.N., sowie Beschluss vom 12.11.2018 - 2 A 815/17 -).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Demgegenüber hat ein Nachbar grundsätzlich keinen Anspruch auf Einhaltung von Rechtsnormen, die nicht seinem Schutz zu dienen bestimmt sind.
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Es besteht kein allgemeiner baurechtlicher Nachbarschutz dahin, dass Veränderungen in der baulichen Situation auf Nachbargrundstücken, auch wenn sie nachteilige Wirkungen begründen können, verhindert werden können.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1989 - 4 B 72.89-) Dass die Anlagenkonstruktion so, wie sie sich vom Grundstück der Kläger aus darbietet, nicht "schön" wirkt und - gerade aus Sicht der Kläger, die selbst über einen sorgfältig gepflegten Hausgarten verfügen - als störend empfunden werden kann, mag auch nach dem Eindruck des Gerichts bei dem durchgeführten Ortstermin durchaus zutreffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2014 - 3 S 1279/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung einer Grenzgarage - zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Die Zugrundelegung eines davon etwa abweichenden historischen Geländeverlaufs, sollte er sich überhaupt ermitteln lassen, kann von den Klägern auch nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 Hs. 2 LBO hingegen nicht gefordert werden.(vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 S 1279/14 -, BRS 82 Nr. 131, Rz. 12) Vielmehr sind, worauf bereits der angefochtene Widerspruchsbescheid zutreffend hingewiesen hat, auch Geländeveränderungen nach einer gewissen längeren Zeitdauer nach der Verkehrsanschauung als natürliche Geländeoberfläche anzusehen.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.09.2014 - 2 R 46/93 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.09.2005 - 8 A 10424/05 -, AS RP-SL 32, 383).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 8 A 10424/05

    Terminswahrnehmung; Parteikosten; Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Die Zugrundelegung eines davon etwa abweichenden historischen Geländeverlaufs, sollte er sich überhaupt ermitteln lassen, kann von den Klägern auch nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 Hs. 2 LBO hingegen nicht gefordert werden.(vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 S 1279/14 -, BRS 82 Nr. 131, Rz. 12) Vielmehr sind, worauf bereits der angefochtene Widerspruchsbescheid zutreffend hingewiesen hat, auch Geländeveränderungen nach einer gewissen längeren Zeitdauer nach der Verkehrsanschauung als natürliche Geländeoberfläche anzusehen.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.09.2014 - 2 R 46/93 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.09.2005 - 8 A 10424/05 -, AS RP-SL 32, 383).
  • OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95

    Brennholzstapel; Wohngebäude; Beheizung; Nebenanlage; Abstandsfläche; Öffentliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Überdies darf kein individueller Rechtsverlust im Einzelfall gegeben sein, der betroffene Nachbar also nicht - zum Beispiel aufgrund Verzichts, Verwirkung oder der Bindungswirkung einer bestandskräftigen Baugenehmigung - gehindert sein, eine aus einer Verletzung nachbarschützender Bestimmungen resultierende Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.(st. Rspr., vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS RP-SL 19, 129, vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 75, vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, AS RP-SL 30, 11, vom 18.09.2008 - 2 A 4/08 -, juris, und vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 -, BauR 2010, 1633 (Ls.); Beschlüsse vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 - und vom 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, BauR 2004, 131 (Ls.); vgl. auch Urteile der Kammer vom 08.10.2014 - 5 K 808/13 -, und vom 14.01.2015 - 5 K 531/14 -, juris, Rz. 29) Falls unter diesen Voraussetzungen ein solcher Anspruch vorliegt, so umfasst er dann regelmäßig auch ein Recht auf gegebenenfalls zwangsweise Realisierung entsprechender Anordnungen im Wege des Verwaltungszwanges, im Einzelfall sogar unter Anwendung eines bestimmten Zwangsmittels.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 12, unter Hinweis auf die ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Beschluss vom 08.09.1975 - II W 40/75 -, AS 14, 214 = BRS 29 Nr. 142, und Urteil vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS 19, 129 = NVwZ 1983, 685; ebenso Beschlüsse vom 07.09.1988 - 2 W 422/86 - und vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 -).
  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Überdies darf kein individueller Rechtsverlust im Einzelfall gegeben sein, der betroffene Nachbar also nicht - zum Beispiel aufgrund Verzichts, Verwirkung oder der Bindungswirkung einer bestandskräftigen Baugenehmigung - gehindert sein, eine aus einer Verletzung nachbarschützender Bestimmungen resultierende Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.(st. Rspr., vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS RP-SL 19, 129, vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 75, vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, AS RP-SL 30, 11, vom 18.09.2008 - 2 A 4/08 -, juris, und vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 -, BauR 2010, 1633 (Ls.); Beschlüsse vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 - und vom 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, BauR 2004, 131 (Ls.); vgl. auch Urteile der Kammer vom 08.10.2014 - 5 K 808/13 -, und vom 14.01.2015 - 5 K 531/14 -, juris, Rz. 29) Falls unter diesen Voraussetzungen ein solcher Anspruch vorliegt, so umfasst er dann regelmäßig auch ein Recht auf gegebenenfalls zwangsweise Realisierung entsprechender Anordnungen im Wege des Verwaltungszwanges, im Einzelfall sogar unter Anwendung eines bestimmten Zwangsmittels.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 12, unter Hinweis auf die ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Beschluss vom 08.09.1975 - II W 40/75 -, AS 14, 214 = BRS 29 Nr. 142, und Urteil vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS 19, 129 = NVwZ 1983, 685; ebenso Beschlüsse vom 07.09.1988 - 2 W 422/86 - und vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 -).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77

    Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich vielmehr allein auf die Frage, ob die angegriffene Verwaltungsentscheidung zum Nachteil des das Rechtsmittel führenden Dritten gegen (auch) seinen Schutz bezweckende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und - wenn ja - ob dieser diesen Rechtsverstoß (noch) erfolgreich geltend machen kann (sog. Schutznormtheorie).(vgl. BVerwG, Urteile vom 13.06.1980 - IV C 31.77 -, BRS 36 Nr. 185, und vom 30.09.1983 - 4 C 55/80 -, BRS 40 Nr. 195).
  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80

    Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 815/17

    Richtigkeit im Sinne von VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; Verwirkung von Nachbarrechten im

  • OVG Saarland, 27.09.1994 - 2 R 46/93

    Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Änderung; Bauvorhaben; Wesentliche

  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • OVG Saarland, 30.05.2003 - 1 Q 20/03

    Beseitigungsverfügung gegen Grenzgarage

  • OVG Hamburg, 19.12.1996 - Bf II 46/94

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzungsänderung; Bodenrechtliche Relevanz; Art der

  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13

    Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer

  • OVG Saarland, 08.09.1975 - II W 40/75

    Auswirkungen der fehlenden Einbeziehung von Nachbarn in ein Bauvorhaben; Befugnis

  • OVG Saarland, 25.01.1994 - 2 R 12/93

    Abwehrrechte; Nachbar; Vertrauensgrundlage; Bauwerk; Verwirkung

  • OVG Saarland, 18.09.2008 - 2 A 4/08
  • VG Hamburg, 29.09.2021 - 7 K 680/18

    Teilweise erfolgreiche Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Das der Beklagten eingeräumte Entschließungsermessen - das in aller Regel dann auf null reduziert ist, wenn die Baurechtswidrigkeit einer Anlage auf der Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts beruht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010, 7 A 290/09, juris Rn. 28; Urt. v. 22.8.2005, 10 A 3611/03, juris Rn. 96 m.w.N.; VG Saarland, Urt. v. 31.7.2019, 5 K 2421/17, juris Rn. 32) - ist zwar dahingehend reduziert, dass die Beklagte zum Einschreiten verpflichtet ist und es ermessensfehlerhaft wäre, trotz Vorliegens einer die Klägerin in ihrem Gebietserhaltungsanspruch verletzenden Nutzung des Grundstücks des Beigeladenen gänzlich untätig zu bleiben.
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Die weiter genannten Entscheidungen (BayVGH, U.v. 10.8.1977 - 269 II 72 - BayVBl 1978, 408; OVG SH, B.v. 4.5.2010 - 1 MB 5/10 - juris; VG Saarland, U.v. 31.7.2019 - 5 K 2421/17 - juris) befassen sich mit den baurechtlichen Auswirkungen von Veränderungen der Geländeoberfläche, haben aber keine Bedeutung für das auf dem Gedanken des Erschließungsvorteils beruhende Erschließungsbeitragsrecht.
  • VG Koblenz, 24.11.2022 - 4 K 200/22

    Öffentliches Baurecht: Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Sie ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Nachbar seinen Anspruch verwirkt hat oder ein anderer individueller Rechtsverlust im Einzelfall vorliegt (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 31. Juli 2019 - 5 K 2421/17 -, juris Rn. 32 m.w.N).
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